Bei einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung handelt es sich um eine elektrische Sicherheitsprüfung.
Jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung sind gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet, für deren Sicherheit zu sorgen. Durch eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen werden Gefahren frühzeitig erkannt und können vermieden werden. Seit Juni 2015 ist auch eine neue Betriebssicherheitsverordnung gültig. Daraus ergeben sich noch strengere Auflagen für die Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Das Team von Tech4Check GmbH unterstützt Sie dabei, die notwendige Rechtssicherheit zu erlangen.
Ihr Mehrwert durch uns
• Optimales Preis-/Leistungsverhältnis
• Erfahrene Prüfer
• Bonusvorteile bei einigen Versicherungen
• Mögliche Inventarisierung
• Übersichtliche Kostenplanung durch einheitliche Preise
• Mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
• Sie sind durch unsere Prüfprotokolle rechtlich auf der sicheren Seite
• Einsatz neuester Messtechnik
Geräteprüfung DGUV V3 | Ab 151 Geräten | Ab 500 Geräten | Ab 1000 Geräten | Ab 5000 Geräten |
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Geräteerfassung | 0,25 € netto | 0,25 € netto | 0,25 € netto | 0,25 € netto |
Prüfung | 3,00 € netto | 2,65 € netto | 2,55 € netto | 2,35 € netto |
Mindestauftragssumme je Prüfung | 490,00 € netto | |||
Fahrtkostenpauschale Raum Frankfurt/M. | Inklusive – außerhalb nach Zeitaufwand und km-Pauschale |
Weitere Informationen |
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Ist der Prüfungsaufwand bei einzelnen Geräten höher als er im Allgemeinen zu erwarten ist (z.B. bei eingebauten, besonderen oder schlecht zugänglichen Geräten), so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand und nicht zum Pauschalpreis. Tech4Check GmbH ist in der Entscheidung frei, welches Gerät betroffen ist. Bei der Prüfung wird der Kunde im Vorfeld darauf hingewiesen, es steht ihm dann frei, den Auftrag zu erteilen. Außerhalb der Bürozeiten gilt die Anfahrt als Arbeitszeit mit mind. 1 Stunde Vorortarbeitszeit. Wartezeiten vor Ort oder Wartezeiten außerhalb der Bürozeiten gelten als Arbeitszeit, ggf. mit Zuschlag |
Erläuterungen
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese
Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). In den letzten 30 Jahren hat sich
einiges geändert. Die Prüfung der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittel wurde im Arbeitssicherheitsgesetz und dem Siebten
Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) vorgeschrieben, jedoch ohne weitere Erläuterung zur Durchführung.
Die gesetzlichen Unfallkassen (Berufsgenossenschaften) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
e.V. (VDE) erkannten diese Lücken. Angefangen mit der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), der VBG 4, über die BGV A2 bis hin zur
aktuellen DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)/GUV-V A3 legten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Durchführung
und Fristen der elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung fest. Der VDE beschrieb in seinen Normen (z.B. DIN VDE 0701,
DIN VDE 0702) die technische Verfahrensweise der Prüfung. Aktuell ist die neue vereinigte Norm DIN VDE 0701-0702.
Des Weiteren schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Gefährdungsbeurteilung und §1 0 Prüfung der
Arbeitsmittel, sowie die Technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische
Bewertung (TRBS 1111) und TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) die
regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel vor.
Die Grundlage dieser Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung. Wer für diese Prüfungen geeignet ist, wird in der TRBS 1203
(Befähigte Personen) festgelegt. Die Verordnungen der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)) und
Unfallkassen (GUV-V A3) legen den Ablauf der Prüfung fest und geben dem Prüfer Entscheidungshilfe bei der Ermittlung
geeigneter Fristen für Wiederholungsprüfungen. Den technischen Rahmen bilden die Normen des Verbandes für Elektrotechnik,
Elektronik und Informationstechnik (VDE).
Die Norm DIN VDE 0701-0702 bildet die technische Grundlage für Instandsetzungs- und Wiederholungsprüfungen elektrischer
Betriebsmittel. Für elektrische Anlagen und Maschinen erreicht dies die Norm DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113, für
elektrische Medizingeräte- und Pflegebetten die Norm DIN VDE 0751. Wir prüfen streng nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV
A3)/GUV-V A3, sowie den VDE Normen DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN VDE 0105-100/A1. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig
geschult und geprüft, um den strengen Auflagen der TRBS 1203 zu genügen.
Allgemein
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